Körung und Verhaltensbeurteilung


Körung 26.09.2015 in Niederelvenich  bestanden / Körsieger
Verhalten III 28.06.2014 in Haltern  bestanden
Verhalten II 29.06.2013 in Haltern  teilgenommen

Die Berichte bitte bei Interesse anfordern, der Link funktionert nicht mehr.


26.09.2015  Körung in Niederelvenich


28.06.2014  Verhalten III in Haltern


Für die Zucht und Erhaltung der Hovawartrasse sind sowohl das Erscheinungsbild als auch die ererbten Wesensveranlagungen von Bedeutung. Diese fachgerecht zu ermitteln, zu erfassen und zum Zwecke der Zucht zu bewerten und auszuwerten, ist Sinn und Zweck der Körung als Zuchttauglichkeitsprüfung. (Quelle HZD)


Verhaltensbeurteilung II (Jüngstenbeurteilung)

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister oder ersatzweise einem Zuchtwart hinsichtlich des Verhaltens und des Erscheinungsbildes beurteilt. Nach der Teilnahme lautet das Ergebnis "teilgenommen" und man erhält einen schriftlichen Bericht zur Beurteilung des Hundes.

 

Verhaltensbeurteilungen II werden für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung II ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.


Verhaltensbeurteilung III (Jugendkörung)

 

Die Verhaltensbeurteilung III dient der Nachzuchtkontrolle und Beratung. Ziel dieser Beurteilung ist es, alters- bzw. entwicklungsangepasst das Verhalten des Hundes und seine Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Hundehalter.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung III kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden

 

Die Verhaltensbeurteilung III kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Verhaltensbeurteilung III werden für Hovawarte im Alter ab 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist für HZD Mitglieder Voraussetzung zur Teilnahme an der Körung.

 


Körung

 

Ihr Hovawart wird von einem Zuchtschaurichter hinsichtlich des Erscheinungsbildes beurteilt und im Wesen von einem Körmeister überprüft. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Halter.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung IV kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden

Das Körmeister- und Zuchtrichterurteil ist unanfechtbar.

 

Körungen werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist erforderlich.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

  • Mitgliedschaft in der HZD
  • Verhaltensbeurteilung III bestanden
  • Zwei FCI / VDH Ausstellungen von zwei verschiedenen Zuchtschaurichtern mit mind. sehr gut
  • HD Röntgenergebnis entspricht dem jeweils gültigen Bestimmung der HZD Zuchtordnung.

Die Körung ist eine qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.


Verhatensbeurteilung IV

 

Die Verhaltensbeurteilung IV dient auch der Nachzuchtkontrolle und Beratung. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Hundehalter.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung IV kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden

 

Die Verhaltensbeurteilung IV kann beliebig oft wiederholt werden.

Verhaltensbeurteilung IV werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung IV ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.

 

Quelle HZD